Energie-Effizienz-Experte
Lenz Energieberatung
Energieausweis
Ein Energieausweis ist eine Gesamtübersicht und somit eine transparente Möglichkeit die energetische Energieeffizienz einer Immobilie darzustellen. Der Energieausweis bietet detaillierte Informationen über die Höhe der ausgestoßenen Co2- Emissionen sowie die Energieverluste über die Gebäudehülle.
Man unterscheidet zwischen:
Bedarfausweis:
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Hier wird der End- und Primärenergiebedarf durch rechnerische Bewertung der Gebäudehülle und der Anlagentechnik ermittelt.
Dadurch erhält man ausführliche Informationen über den "Endenergiebedarf" Ihres Gebäudes sowie über den "Primärenergiebedarf."
Verbrauchsausweis:
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Hier werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre ausgewertet.
Dadurch erhält man ausführliche Informationen über den "Energieverbrauch" Ihres Gebäudes sowie über den "Primärenergieverbrauch".
Die Energieausweispflicht wurde vom Gesetzgeber ins Leben gerufen, um Mieter und Käufer zu schützen. Zudem sollten alle Betroffenen sensibilisiert und zum Handel aufgefordert werden.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
1
Beim Verkauf und Neuvermietung von Immobilien
3
Pflichtangaben bei Immobilienanzeigen
2
Übergabepflicht bei Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags
4
Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
Was benötige ich für den Energieausweis?
Für die Ausstellung des Verbrauchsausweises benötigen Sie Nachweise zur Berechnung der Energieverbauchskosten von Warmwasser und Heizung mindestens der letzten drei Jahre, sowie Informationen über einen etwaigen Leerstand und Bilder von der Immobilie. Es darf kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn ein Objekt beispielsweise ein komplettes Jahr über 50 Prozent leer steht. Dies gilt als umfangreicher Leerstand und folglich wäre Grenzwert des sogenannten „Leerstandsfaktor“ überschritten und die Ausstellung des Verbauchsausweises nicht möglich. Außerdem benötigen Sie vollständige Daten zum Stromverbrauch zur gesamten Immobilie (alle Nutzungseinheiten). Zudem werden regionale Witterungsverhältnisse zur Rate gezogen.
Die benötigten Unterlagen für einen Bedarfsausweis sind etwas umfangreicher und Sie benötigen zusätzlich zu den Unterlagen für einen Verbauchsausweis (Abrechnungen, Fotos etc.) Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.
Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen.